Moosbrugger, so die
die Gesellschaft, ist vermindert schuldfähig – Tier gehört dem empirischen
Reich an, Reiter dem logisch-sittlichen – daher unterschiedliche Behandlung –
Reiter, also Mensch, überhaupt in der Lage, rechtswidrig zu handeln – über die
(Un)Fähigkeit der Gerichtsmediziner – alle halten Moosbrugger für krank, die
Frage ist nur, für wie krank – was ist Zurechnungsfähigkeit
Die Natur hat eine merkwürdige Vorliebe dafür, solche
Personen [mit minderwertiger Gesundheit bzw. minderwertiger Krankheit] in Hülle
und Fülle hervorzubringen; natura non fecit saltus, sie macht keinen Sprung,
sie liebt die Übergänge und hält auch im großen die Welt in einem
Übergangszustand zwischen Schwachsinn und Gesundheit. (242)
Eine nach wie vor
aktuelle (und geführte) Diskussion über die (Un)Zurechnungsfähigkeit von
psychisch erkrankten Straftätern. Vor allem: Wann, wo und wie zieht man welche
Grenze?