§ 21 StGB
von Bert
Morgens für eine Stunde bei Gericht (Schiebetermine). Mein neuer Kollege hat es im Kalender gesehen und erkundigt sich, wie das so als Schöffe ist. Auffallend, dass er die Verantwortung herausstreicht, die dieses Ehrenamt mit sich zieht. Hat bisher noch niemand angesprochen, mit dem ich darüber geredet habe.
Ist schon Verantwortung, schließlich könnt Ihr Schöffen ja den Richter überstimmen.
Theoretisch ja. Aber meiner Erfahrung nach ist es so, dass wir uns alle in jeder Pause bereden / disktuieren / betrachten / uns austauschen … so dass eine Dissonanz schon sehr früh auftauchen würde. ich hab ja mit zwei prozessen auch noch nich die erfahrung, aber die die staatsanwaltschaft / polizei legt schon mal was in die pfanne, bis es zur anklage kommt.
Berufsrichter versuchen eher, einen der Schöffen von ihrer Meinung zu überzeugen, um die Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen.
Aber die Schöffen KÖNNTEN ihn überstimmen (oder runterhandeln oder so) – deswegen eben wirklich Verantwortung.
Die Abstimmung richtet sich nach § 196 GVG, da wird nicht „runtergehandelt“.
Ich habe mich falsch ausgedrückt – mit runterhandeln meinte ich das Strafmass, wo ja Spielraum besteht.
Ja, können sie. Aber meiner Erfahrung nach wird solange diskutiert, bis alle damit einverstanden sind.
Kann ich aus meiner Erfahrung bisher jendenfalls nicht bestätigen und die SchöffInnen, die ich kenne und die ich gefragt habe, bei denen war das bisher auch nicht so.
doch, ich. aber wir schrieben nur drüber ;-)
dann sorry, dass ich das nicht auf den schirm hatte. ob hier geschrieben oder gerdet ist gleichwertig.
Alles gut